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   VG Aachen, 21.11.2011 - 6 K 1121/09   

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VG Aachen, 21.11.2011 - 6 K 1121/09 (https://dejure.org/2011,13387)
VG Aachen, Entscheidung vom 21.11.2011 - 6 K 1121/09 (https://dejure.org/2011,13387)
VG Aachen, Entscheidung vom 21. November 2011 - 6 K 1121/09 (https://dejure.org/2011,13387)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verwaltungsrechtliche Einordnung einer baulich als Podest ausgestalteten Verkehrsfläche als öffentliche Wegefläche; Erstreckung des Begriffs "öffentliche Straßen" auf nach bisherigem Recht als solche geltende Straßen; Nachweis der Widmung durch die Rechtsvermutung des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.06.2000 - 11 A 1045/97

    Feststellung der Öffentlichkeit einer Wegefläche; Straßenanliegergebrauch von

    Auszug aus VG Aachen, 21.11.2011 - 6 K 1121/09
    Mit der Klage, die der Kläger als Anlieger der streitgegenständlichen Fläche mit der Zielsetzung verfolgt, die fragliche Verkehrsfläche künftig (wieder) in Form des Anlieger- bzw. Privatgebrauchs und nicht im Wege der Sondernutzung nutzen zu können, wird somit die Feststellung des Bestehens bzw. - wie vorliegend - des Nichtbestehens eines öffentlich-rechtlichen Rechtsverhältnisses begehrt, wobei wegen der aufgezeigten Rechtsbetroffenheit der hieran Beteiligten regelmäßig ein berechtigtes Interesse an der baldigen Feststellung besteht, vgl. Kodal/Krämer, Straßenrecht, 7. Aufl. 2010, Kapitel 5 Rdnr. 11; Sauthoff, Straße und Anlieger, 2003, Rdnrn. 30 und 537; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 19. Juni 2000 - 11 A 1045/97 -, .

    Abgesehen davon, dass in solchen Klageverfahren die Frage der Öffentlichkeit der streitigen Wegefläche im straßenrechtlichen Sinn möglicherweise gar nicht entscheidungserheblich sein mag, kann mit einer Entscheidung im vorliegenden Verfahren die Öffentlichkeit der fraglichen Fläche, wenn auch nicht mit Rechtskraft für alle Fälle oder mit allgemeiner Wirkung, so doch aber mit einer gewissen präjudiziellen Wirkung geklärt und mithin weiteren Rechtsstreitigkeiten vorgebeugt werden, vgl. OVG NRW, Urteil vom 19. Juni 2000 - 11 A 1045/97 -, a.a.O. mit weiteren Nachweisen.

    Für nicht förmlich nach nordrhein-westfälischem Straßenrecht gewidmete Straßen ist bezüglich der Frage der Öffentlichkeit einer Straße oder eines Weges, der vor dem 1. Januar 1962 vorhanden war, damit auf das Wegerecht abzustellen, unter dessen Geltung der Weg entstanden ist, vgl. OVG NRW, u.a. Urteil vom 19. Juni 2000 - 11 A 1045/97 -, a.a.O. mit weiteren Nachweisen.

    Er besagt, dass die Öffentlichkeit eines derartigen Weges dann angenommen werden kann, wenn er seit Menschengedenken oder doch seit langer Zeit als öffentlicher Weg benutzt worden ist, vgl. OVG NRW, u.a. Urteile vom 18. Dezember 1963 - IV A 707/61 -, a.a.O., vom 26. November 2003 - 11 A 251/01 -, , und vom 19. Juni 2000 - 11 A 1045/97 -, a.a.O.; Kodal/Krämer, a.a.O., Kapitel 5 Rdnr. 8 ff.; Treffer, a.a.O., NWVBl.

    Als notwendige Dauer einer Benutzung in der vorbeschriebenen Weise ist prinzipiell ein Zeitraum von 40 Jahren zu Grunde zu legen, für den die Benutzung nachgewiesen werden muss; für die diesen 40 Jahren vorangegangenen 40 Jahre darf keine gegenteilige Erinnerung an einen anderen Rechtszustand bestehen ("seit Menschengedenken"), vgl. OVG NRW, Urteile vom 19. Juni 2000 - 11 A 1045/97 -, a.a.O., und vom 25. März 1993 - 23 A 991/89 -, , Treffer, a.a.O., NWVBl.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.12.1963 - IV A 707/61
    Auszug aus VG Aachen, 21.11.2011 - 6 K 1121/09
    Diese "Widmungstheorie" des Preußischen Oberverwaltungsgerichts ist jedoch dann nicht anwendbar, wenn es sich um einen vor der Geltung preußischen Wegerechts entstandenen "alten Weg" handelt, wobei insoweit das Jahr 1875, also das Jahr der Errichtung des Preußischen Oberverwaltungsgerichtes, auf dessen Rechtsprechung die Widmungstheorie zurückgeht, als maßgebliches Abgrenzungsdatum dienen kann, vgl. OVG NRW, Urteil vom 18. Dezember 1963 - IV A 707/61 -, , m.w.N.; Treffer, Alte Wege in Nordrhein-Westfalen, NWVBl.

    Er besagt, dass die Öffentlichkeit eines derartigen Weges dann angenommen werden kann, wenn er seit Menschengedenken oder doch seit langer Zeit als öffentlicher Weg benutzt worden ist, vgl. OVG NRW, u.a. Urteile vom 18. Dezember 1963 - IV A 707/61 -, a.a.O., vom 26. November 2003 - 11 A 251/01 -, , und vom 19. Juni 2000 - 11 A 1045/97 -, a.a.O.; Kodal/Krämer, a.a.O., Kapitel 5 Rdnr. 8 ff.; Treffer, a.a.O., NWVBl.

    Insoweit kommen möglicherweise Beseitigungsansprüche der Straßenbaubehörde in Betracht (vgl. § 22 StrWG NRW); seine Eigenschaft als öffentliche Fläche kann eine solche Verkehrsfläche aber allein in einem förmlichen Verfahren verlieren, namentlich durch Einziehung, vgl. OVG NRW, Urteil vom 18. Dezember 1963 - IV A 707/61 -, a.a.O.; Kodal/Krämer, a.a.O., Kapitel 11 Rdnr. 1 ff.

  • BVerwG, 12.07.2000 - 7 C 3.00

    Feststellungsklage; Subsidiarität; Unterlassungsklage; Erledigung;

    Auszug aus VG Aachen, 21.11.2011 - 6 K 1121/09
    Wegen der prinzipiellen Gleichwertigkeit der Rechtswege gilt dies rechtswegübergreifend, d. h. auch dann, wenn die mit der Feststellungsklage konkurrierende Klage vor dem Zivilgericht zu erheben wäre oder bereits erhoben ist, vgl. Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 12. Juli 2000 - 7 C 3.00 -, .
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2003 - 11 A 251/01

    Öffentlichkeit eines Straßenstücks wegen dessen Querung eines Privatgrundstücks;

    Auszug aus VG Aachen, 21.11.2011 - 6 K 1121/09
    Er besagt, dass die Öffentlichkeit eines derartigen Weges dann angenommen werden kann, wenn er seit Menschengedenken oder doch seit langer Zeit als öffentlicher Weg benutzt worden ist, vgl. OVG NRW, u.a. Urteile vom 18. Dezember 1963 - IV A 707/61 -, a.a.O., vom 26. November 2003 - 11 A 251/01 -, , und vom 19. Juni 2000 - 11 A 1045/97 -, a.a.O.; Kodal/Krämer, a.a.O., Kapitel 5 Rdnr. 8 ff.; Treffer, a.a.O., NWVBl.
  • VG München, 10.04.2008 - M 2 S 07.4810

    Unerlaubte Sondernutzung durch Überbau; Beseitigungsanordnung

    Auszug aus VG Aachen, 21.11.2011 - 6 K 1121/09
    Eine analoge Anwendung auf eine vorgelagerte Aufpflasterung - hier als Podest - ist nicht angezeigt, vgl. Palandt, Kommentar zum BGB, 64. Auflage 2005, § 912 Rdnr. 4; VG München, Beschluss vom 10. April 2008 - M 2 S 07.4810 -, .
  • VG Aachen, 04.02.2014 - 6 K 1892/11

    Straßenrecht; Feststellung; Öffentlichkeit; alter Weg; Widmungstheorie;

    vgl. OVG NRW, u.a. Urteile vom 18. Dezember 1963 - IV A 707/61 -, OVGE 19, 175 ff., 179 f., 184, vom 26. November 2003 - 11 A 251/01 -, juris Rn. 106, 108, und vom 19. Juni 2000 - 11 A 1045/97 -, juris Rn. 85, 87; Verwaltungsgericht (VG) Aachen, Urteil vom 21. November 2011 - 6 K 1121/09 -, juris Rn. 39; Kodal, Straßenrecht, 7. Auflage 2010, Kapitel 8 Rn. 25 ff.; Treffer, NWVBl. 1996, 125.
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